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EU의 예금보장 및 투자자보상제도 -비교법적 고찰
Das System der Einlagesicherung und der Anlegerentschadigung nach EU Recht -eine rechtvergleichene Untersuchung-
이준섭 ( Jun Seob Yi )
금융법연구 1권 2호 123-165(43pages)
UCI I410-ECN-0102-2012-320-001795113

EU hat fruher schon die Notwendigkeit der Einlagensicherung und der Anlegerentschadigung als individual Schutz einerseits und Funktionsschutz des Finanzsystems andererseits erkennt. Nach den langjahrigen Disskussionen hat EUKommission die Einlagensicherungsrichtlinie im Jahr 1993 und die Anlegerentschadigungsrichtlinie im Jahr 1997 verabschiedet. Nun sind die beiden Richtlinien schon in alle nationalen Rechten umgesetzt worden. Ihr Ziel is nach den Erwagungsgruden beider Richtlinien es, die Einleger und Anleger im Falle der Zahlungsunfahigkeit sowohl des Kreditinstituts im engeren Sinne des 2. Bankenrechtrichtlinie als auch der Wertpapierfirma im Bereich des Nichtbanksektors zu schutzen und die aufgrund unterschiedlicher Systeme verzerrten Wettbewerbsbedingungen unter den EU-Mitgliedstaaten anzugleichen. Aus diesen Grundlagen sollen sie zugleich auch zur Stabilitat des ganzen Finanzsystems insgesamt beitragen. Daher betreffen beide Richtlinie fast alle Kreditinstituten und Wertpapierhausern einschliesslich des Investmentfonds. Der Kernpunkt der beiden Richtlinien besteht in der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitgebiet fur die Errichtung und amtliche Anerkennung eines oder mehrerer Sicherungssysteme zu sorgen. Daneben auch ist die Zugehorigkeit zu diesen Systemen fur die Kreditinstituten und Wertpapierfirmen obligatorisch. Die Sicherungssysteme mussen tatig werden, sobald Einlagen oder Anlage nicht verfugbar werden. Fur diesen Fall sieht die beide Richtlinie vor, daß die Gesamtheit der Einlagen desselben Einlegers bis zu einem Betrag von 20000 ECU (Euro) abgedeckt wird. Solange der in einem Sicherungsfall auszahlende Betrag unterhalb des Mindestbetrags liegt, kann ein Selbstbehat von hochstens 10% vorgesehen werden. Einlagen als schutzgegenstand im Sinne der Einlagensicherungslichtlinie sind Guthaben, die sich aus auf einem Konto verbliebenen Betragen oder aus Zwischenpositionen im Rahemen von normalen Bankgeschaften ergeben und zuruckzuzahlen sind, sowie Forderungen, die das Kreditinstitut durch Ausstellung einer Urkunde verbrieft hat. Auch das Anlegerentschadigungssystem soll eintreten, wenn eine Wertpapierfirma nicht mehr in der Lage ist, die Gelder zuruckzuzahlen, die sie Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapiergeschaften schuldet oder Wertpapiere oder andere Finanzinstrument zuruckzugeben, die Anlegern gehoren und die die Firma fur die Anleger verwahrt ode verwaltet. Hier sind die Rechtfiguren und Regelungsfaktoren des EU Einlagesicherungs- und Anlegerentschadigungssystems entsprechend mit koreanischem Einlagesicherungsrecht auf rechtvergleiche Weise untersucht worden.

[자료제공 : 네이버학술정보]
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