Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Aktion “Unwort des Jahres” in Deutschland. Die sprachkritische Aktion “Unwort des Jahres” wurde in Deutschland 1991 von Horst Dieter Schlosser ins Leben gerufen. Bis 1994 wurde das “Unwort des Jahres” im Rahmen der Gesellschaft fur deutsche Sprache (GfdS) gewahlt. Nach einem Konflikt mit dem Vorstand der GfdS machte sich die Jury als Sprachkritische Aktion Unwort des Jahres selbststandig. Laut der Satzung der Jury “Unwort des Jahres” soll diese Aktion auf offentlicheFormen des Sprachgebrauchs aufmerksam machen und dadurch das Sprachbewusstsein und die Sprachsensibilitat in der Bevolkerung fordern. Sie lenkt daher den sprachkritischen Blick auf Worter und Formulierungen in allen Feldern der offentlichen Kommunikation, die gegen sachliche Angemessenheit oder Humanitat verstoßen. Da die Benennung der Worter und Unworter des Jahres in erster Linie als Anregung zu mehr sprachkritischer Reflexion dienen soll, stellt gerade die offentlich kritische Diskussion einen Erfolgsfaktor der Juryarbeit dar. Prinzip der Unwort-Aktion ist, dass sich die Jury tatsachlich ― ohne selbst Vorschlage zu machen ― von Vorschlagen aus der deutschsprachigen Bevolkerung aufgreift (dazu ergeht jahrlich im Oktober ausdrucklich ein Aufruf uber die Medien); aber diese Abhangigkeit richtet sich bei der Unwort-Wahl ausschließlich nach inhaltlichen Aspekten dieser Vorschlage. Alle Burger konnen Vorschlage zum Unwort des Jahres mit Angabe einer Quelle des sprachlichen Missgriffs einreichen. Fur das Auswahlverfahren eines Jahres konnen bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres Vorschlage gemacht werden, die den Grundsatzen der Unwort-Aktion entsprechen. In der ersten Januarhalfte des Folgejahres wahlt eine Jury aus allen Vorschlagen und auf der Basis einer ausfuhrlichen inhaltlichen Diskussion das “Unwort des Jahres”, ggf. weitere Unworter aus. Die Jury besteht aus vier standigen und zwei in jahrlichem Wechsel kooptierten Mitgliedern. Wesentlich ist, dass die betreffenden Worter und Formulierungen offentlich geaußert wurden, eine gewisse Aktualitat besitzen und der Außerungskontext bekannt bzw. belegt ist. Die Anzahl der Unterstutzer eines Vorschlags spielt dagegen im Unterschied zu den genannten inhaltlichen Kriterien keine Rolle.